IBFAN PRESSEMITTEILUNG
10. Mai 2002


 

Wie sicher ist Fertignahrung für Säuglinge?

Tod eines einwöchigen, mit Fertignahrung ernährten Säuglings in Belgien

Der Tod eines an Meningitis gestorbenen fünf Tage alten Jungen in Belgien wirft wichtige Fragen zu verschiedenen Bereichen wie Kennzeichnung und Vermarktung von Muttermilch-Ersatznahrung sowie Angemessenheit kommerzieller Überwachungssysteme auf. Diese Fragestellungen werden derzeit beim Codex-Meeting in Halifax, Nova Scotia, Kanada diskutiert, an dem auch Delegierte von IBFAN (International Baby Food Action Network) teilnehmen.

Das betroffene Baby kam gesund in einem Krankenhaus in Aalst, Belgien, zur Welt und wurde mit Säuglingsanfangsnahrung von Nestle Beba 1 ernährt. Kurz nach der Entlassung aus der Klinik am fünften Lebenstag (das ist die in Belgien übliche Verweildauer nach der Geburt) wurde er krank. Seine Eltern brachten ihn noch in der gleichen Nacht in die Universitätsklinik Gent, wo er bald darauf am 16. März an Meningitis starb.

Die Familie wandte sich an IBFAN, als sie erfuhr, dass der Tod durch Enterobacter Sakazakii, ein sehr resistentes Bakterium, das auch in Milchpulver überlebt, verursacht worden war.

Im April 2002 veröffentlichte die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) eine Mitteilung, in der erklärt wurde, dass in 14% der getesteten Dosen mit Anfangsnahrung Belastungen nachgewiesen wurden. (Vgl. FDA Website). Hier wurde ein „belgischer Fall" aus dem Jahr 1998 erwähnt, der eine Anzahl erkrankter Kinder und in zwei Fällen den Tod von Säuglingen verursacht hatte. Die enthaltene Warnung rät davon ab, Frühgeborene mitMilchpulver zu füttern, merkt jedoch an, dass auch gesunde Säuglinge erkrankt sind. Zudem erklärt die Warnung:

„Als Hintergrundinformation für Bedienstete in der Gesundheitspflege will die FDA deutlich machen, dass pulverisierte Säuglingsnahrung ein in kommerziellem Sinne nicht steriles Produkt ist. Zwar wird auch Nahrung auf Milchpulverbasis während der Herstellung hitzebehandelt, jedoch ist sie- im Gegensatz zu Flüssignahrung – nicht lange genug hohen Temperaturen ausgesetzt, um das fertig verpackte Produkt kommerziell steril zu machen."

Am 2. Mai, also fast sieben Wochen später, bat die belgische Behörde für Ernährungssicherheit Nestle Belgien, das Produkt Beba 1 900 Gramm (Code DEXCPICA und/oder DEXCPIKB, Verfallsdatum 02/2003) als vorsorgliche Maßnahme zurück zu rufen. Daraufhin erschien eine Anzeige von Nestle in jeder Zeitung und auch in den Abendnachrichten verschiedener Fernsehsender gab es Meldungen hierzu. Ein Zeitungsartikel befasst sich mit der Wut des Vaters des verstorbenen Babys über die Entdeckung, dass die Eltern der 1998 verstorbenen Babys niemals über die Todesursache informiert worden waren. In seinen Stellungnahmen beruft sich Nestle darauf, dass das Ausmaß der Verseuchung sehr wohl unter dem international akzeptablem Standard von vier Bakterien pro 100 Gramm läge und dass das Produkt ohnehin nicht steril in diesem Sinne sei. In den 22.30 Uhr Nachrichten sagte der Nestle-Sprecher Cedric de Prelle, dass „die im Produkt enthaltenen Keime bei der Bildung von Immunfaktoren hilfreich sind."

Die fragliche Charge wurde von Nestle Deutschland in Kappeln hergestellt. Nestle besteht darauf, dass sie lediglich in Belgien und der Schweiz vertrieben wurde. Dennoch wurde das Produkt jetzt auch in Luxemburg vom Markt genommen – und dies obwohl keine Information für die VerbraucherInnen vorlag. In vorangegangenen Fällen war die Quelle der Verseuchung immer nur schwer aufzufinden und die Firmen haben es bisher nicht geschafft, das Ausmaß des Problems und die Vertriebskanäle offen zu legen. (Anmerkung 1)

Dieser Fall hat wichtige Auswirkungen auf die zur Zeit geführte Diskussion über Kennzeichnung, gesundheitliche Werbeaussagen sowie Risikoabschätzung und zeigt zudem den Bedarf an öffentlich finanzierten und zentralisierten Überwachungssystemen. (Anmerkung 2) Er illustriert auch die Risiken des Vormarsches und der Idealisierung künstlicher Ernährung, die das Stillen unterminieren und zum unnötigen Gebrauch von Muttermilch-Ersatzprodukten ermutigen. Somit existiert deutlich ein dringender Bedarf an besserer Kennzeichnung und Gesundheitsvorsorgesystemen, die wirklich unabhängige Informationen für Eltern bereithalten. Wenn selbst eine Verseuchung auf niedrigem Level die Gesundheit derartig schädigen kann, sollte in der Etikettierung gewarnt werden, dass das Produkt nicht steril ist und Bakterien enthalten sein können, die sich unter bestimmten Umständen vermehren und die Gesundheit schädigen können.

Der IBFAN-Rechtsberater, Graham Ross, äußerte folgende Meinung: "Selbst wenn die Hersteller tatsächlich „höchsten Standards" gefolgt sind, erfordern Gesetze zur Verlässlichkeit von Produkten klare Warnungen, insbesondere in Verbindung mit Rezepturen, bei denen die VerbraucherInnen erwartungsgemäß in hohem Maße über mögliche Risiken besorgt sind."

ür weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Els Flies – secretariaat@vbbb.be - Vereniging Begeleiding en Bevordering van Borstvoeding (VBBB – Belgische IBFAN-Gruppe). +32 3 2817313 oder +32 3 6771318. (Pressemitteilungen sind in niederländisch und französisch in der ‚nieuws’ Sektion von: http://www.vbbb.be/ erhältlich.

Patti Rundall – prundall@babymilkaction.org - Baby Milk Action, 23 St Andrews St, Cambridge, CB2 3AX, UK. Tel: +44 (0) 1223464420; fax: +44 (0) 1223 464417

\Elisabeth Sterken – esterken@infactcanada.ca - Infact Canada, 6 Trinity Square, Toronto, ON, M5G 1B1. Phone: (416) 595-9819. Fax: (416) 591-9355

Anmerkungen:

  1. Im Januar 1997 wurde Milupa/Nutricia von den britischen Behörden gebeten, ihr Milchpulver Milumil vom Markt zu nehmen, nachdem einige Fälle aufgetreten sind, bei denen Säuglinge, die mit Milupa gefüttert worden sind, an einer selten Salmonellenart (Salomella anatum) erkrankt waren. Milupa reagierte mit widersprüchlichen und irreführenden Erklärungen. Sie behaupteten, dass dieses Problem einmalig in Großbritannien vorkam, dass der Zusammenhang nicht wirklich bewiesen werden konnte, und dass die britischen Behörden „übereifrig reagiert haben". Im Februar haben französische Behörden angeordnet, das Produkt Lemiel 2 vom Markt zu nehmen. Das Milupa-Werk in Colmar, Frankreich, wurde zur Desinfektion für eine Woche geschlossen, aber die Infektionsquelle wurde nicht gefunden (vgl. Nutricia verheimlicht das Salmonellen Risiko, Eltern werden im Dunklen gelassen, Baby Milk Action Update, 20 Februar 1997). Herr Klaas de Jong, Direktor von Nutricia, bestritt, dass es Probleme mit dem Werk gegeben habe und dass weitere Produkte betroffen sein könnten. Er schlug vor, dass das Unternehmen aufgrund der Vorkommnisse im Januar 1997 keine Milch mehr aus Frankreich und Holland verwenden werde, damit wäre das Problem nun in Grenzen gehalten. Die französischen Behörden und die Europäische Kommission hat eingeräumt, dass der selbe Rohstoff, der in Frankreich und Großbritannien verwendet wurde, auch in Babymilchprodukten in Belgien, Italien und Holland erhältlich ist.

  2. Als 1985 die Fabrik Farley mit Salomonellen infiziert war, hat es Monate gedauert, bis die Ursache gefunden war. Ein Fehler in der Sprühtrocknung verursachte eine periodisch auftretenden Kontamination. Salmonellen wurden nur in vier von 267 Paketen gefunden. Das Werk wurde schließlich geschlossen (Lancet, 17. Oktober 1987). Sir Leslie Turnberg, der damalige Vorsitzende des britischen Public Health Laboratory Service (PHLS) kommentierte dies so: „Die Überwachung von Infektionskrankheiten ist in Anbetracht des globalen Anstiegs von Infektionskrankheiten und des ansteigenden Bedrohung durch Resistenzen gegen Antibiotika von überlebenswichtiger Bedeutung... Die Effektivität der PHLS steht außer Frage, und die überraschend schnelle Identifizierung der Gründe des jüngsten Ausbruchs von Salmonellose durch Milchpulver hat ohne Zweifel viele Babies davor bewahrt, krank zu werden."

  3. Die Marke Beba wurde in Belgien durch die Vergabe von Gratisproben Beba 2 im Gesundheitswesen verbreitet. Nestle wurde ebenfalls nachgewiesen, Beba 2 Milch in Ungarn aggressiv auf den Markt zu bringen, in dem Gratisproben an Mütter verschickt werden, nach dem die Adressen von der Geburtendatei entnommen worden sind (vgl. das Merkblatt von Baby Milk Action für die Kampagne zur ethische Vermarktung im Oktober 1999, das Bildermaterial von der Vermarktungsweise enthält).

 

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