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Sehr geehrte
Frau Vorsitzende, verehrte Mitglieder des Geschäftsführenden
Vorstands, meine Damen und Herren,
ich habe
die Ehre mich im Namen von Consumers International, einem der
Gründungsmitglieder des Internationalen Aktionsnetzwerkes
Säuglingsnahrung (IBFAN), an Sie zu wenden.
IBFAN begrüßt
den Entwurf der Globalen Strategie zur Säuglings- und Kleinkindernährung,
der den Resolutionsentwurf EB 109/12 flankiert. Wir schätzen
die Möglichkeit in den Beratungsprozeß über die
Strategie einbezogen worden zu sein und die Einladung zur Abgabe
unserer Stellungnahme zum Entwurf. Bedauerlicherweise ist unsere
gemeinsame Ausarbeitung in Reaktion auf die Einladung der WHO
jedoch nicht in den Strategieentwurf eingeflossen, die diesem
Geschäftsführenden Vorstand vorliegt. Der Entwurf datiert
vom 24. November 2001, uns wurde jedoch als Abgabetermin der 30.
November genannt, und wir haben dem entsprochen.
Deshalb
möchten wir diese Gelegenheit nutzen, um einige unserer Anliegen
herauszustellen.
Als erstes
ist es unerläßlich, daß die Absätze des
Abschnitts "Definiton der Herausforderung" im Strategieentwurf
die Empfehlungen aus der WHA Resolution 54.2
(2001) entsprechend wiedergeben, indem die klare Aussage getroffen
wird, daß die optimalen Ernährungspraktiken für
Säuglinge und Kleinkinder gewöhnlich durch das ausschließliche
Stillen während der ersten sechs Lebensmonate und fortgesetztem
Stillen mit sicherer und angemessener Beikost bis zum Alter von
zwei Jahren und darüber hinaus definiert sind.
Zweitens
läßt der Strategieentwurf die Hervorhebung der fortgesetzten
unethischen Vermarktung von kommerziell hergestellten Nahrungsmitteln
auf Kosten des Stillens und der selbst hergestellten Beikost vermissen.
Er erkennt nicht deutlich genug an, daß Babynahrungshersteller
immer noch weit hinter ihren Verantwortlichkeiten unter dem Kodex
zurückbleiben. Die zahlreichen Appelle zur Umsetzung des
Internationalen Kodex und der nachfolgenden
relevanten WHA Resolutionen im Strategiepapier sind willkommen,
sollten aber nicht nur bloße Rhetorik darstellen.
Auf der
positiven Seite sind wir stolz berichten zu können, daß
IBFAN seine juristischen Trainingskurse
für Regierungsmitarbeiter weitergeführt hat. Diese werden
immer beliebter, und während der vergangenen 10 Jahre haben
550 Mitarbeiter aus 114 Ländern an den umfassenden 8- bis
10-tägigen Kursen teilgenommen. Unser letztes Training hat
letzten November für alle Golf-Länder stattgefunden.
Eine aktuelle Evaluation unserer Arbeit zeigt, daß sie direkte
Auswirkungen in 75 der 114 Länder hat: eine Untersuchung,
die uns sehr erfreut. Leider wird keine dieser Arbeiten im Bericht
des Sekretariats widergespiegelt.
Um auf die
Globale Strategie zurückzukommen: IBFAN ist betroffen darüber,
daß solche Aktivitäten wie Sponsorship, die Nutzbarmachung
von Personal, finanzielle Unterstützung für Forschung
und Konferenzen ebenso nicht als Probleme erkannt werden. Das
Strategiepapier muß die Besorgnis betonen, die in der WHA
Resolution 49.15 (1996) bezüglich Interessenskonflikten
angeführt wurde, und diese als eine ständige Bedrohung
für die volle Unterstützung des Stillens durch viele
Einrichtungen, Interessensverbände und Einzelpersonen anerkennen.
IBFAN hat
bei vielen Gelegenheiten seine Position für die Notwendigkeit
unabhängiger Forschungsfinanzierung, besonders bei den Themen
HIV/AIDS und Säuglingsernährung, zum Audruck gebracht.
Wir wiederholen dies ein weiteres Mal. Die UN hat die Verantwortung
dafür sicherzustellen, daß ihre Forschungsprogramme
und Politiken nicht von jenen beeinflußt werden, die ein
Eigeninteresse am Ergebnis haben.
Drittens, unter Berufung auf den Paragraphen 16 des Strategiepapiers,
sollte das Dokument ebenso der WHA Resolution 54.2
(2001) Rückhalt verleihen, welche Verbesserungen bei den
Beikostpraktiken einfordert, indem sie den weitestgehenden Gebrauch
von regionalen, nährstoffreichen Lebensmitteln propagiert,
und indem sie genauso die Sicherstellung der globalen Übereinstimmung
mit dem Kodex sowie mit allen Formen der Werbung und der kommerziellen
Anpreisung in jeglicher Art von Medien einfordert. Insofern sind
wir besorgt darüber, daß die ersten zwei Absätze
der Präambel auf Seite 4 der vorgeschlagenen Resolution EB
109/12 nicht erneut die gesundheitlichen und ernährungsbezogenen
Vorteile des ausschließlichen Stillens betonen. Stattdessen
stellen sie Ernährungsdefizite heraus, die durch die Verbesserung
des Stillens sowie optimaler Säuglingsernährungspraktiken
wettgemacht wären.
Die Anwendung
von Ernährungseingriffen auf der Mikroebene sollte nicht
die Unterstützung für die nachhaltige Praxis des ausschließlichen
Stillens sowie der optimalen Beikost ersetzen oder unterlaufen.
Da die Vermarktung
von Nahrungsergänzungen das Potential beinhaltet das Selbstvertrauen
einer Mutter in ihre Fähigkeit zu stillen untergraben zu
können, sollte das Strategiepapier betonen, daß diese
Art der Vermarktung Gegenstand der schützenden Regelungen
des Internationalen Kodex ist.
Viertens
ist die Begriffsbestimmung der Zivilgesellschaft - wie in Fußnote
1, Seite 8 definiert - einer der zentralen Punkte im Strategiepapier,
der weitere strategische Überlegungen erforderlich macht.
Kommerzielle Unternehmen und Handelsvereinigungen haben gänzlich
andere Absichten und Operationsziele als NGOs, öffentliche
Organisationen und Gewerkschaften. Sie zusammenzuwerfen führt
zu Verwirrung, fördert den Mangel an Transparenz und schafft
latente Interessenskonflikte. Aus diesem Grund sollte die Rolle
individueller Gruppen und Akteure in allen WHO-Dokumenten einschließlich
dem Entwurf des Strategiepapiers klar angesprochen sein, und Ausdrücke
wie "konstruktiver Dialog", der als Sprungbrett für
die Werbeaktivitäten des Geschäftssektors dient, sollten
vermieden werden.
Aus dem
gleichen Grund sind wir ebenso besorgt über den Wortlaut
in den Paragraphen 2 (4), 3 und 5 (4) der vorgeschlagenen Resolution
(EB109/12), welche eine Aufforderung an die Mitgliedsstaaten enthalten,
ökonomische Ressourcen von kommerziellen Gruppen und Vereinigungen
zu mobilisieren und diese als gleichrangige Akteure in der Umsetzung
der Strategie behandelt.
Um mit einer
positiven Anmerkung zu enden: Wir sind erfreut darüber, daß
der Resolutionsentwurf in den Paragraphen 2 (2) und 2 (3) des
umsetzungsbezogenen Abschnitts Vorgaben für die Überwachung
der Umsetzung der Globalen Strategie vorsieht, und wir sehen diesem
mit Erwartung entgegen, um unseren Beitrag zu diesen Bemühungen
zu leisten.
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit.
Yeong Joo Kean
Juristischer Berater
IBFAN
----Ende
Nützliche
Links
Dokumentationsseite des Geschäftsführenden Vorstandes
der WHO
WHO Report
EB 109/11 - Säuglings- und Kleinkindernährung und
der Fortschritt in der Umsetzung des Internationalen Kodex für
die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten (PDF)
WHO Report
EB 109/12 - Säuglings- und Kleinkindernährung (PDF)
Anmerkung:
der Entwurf Globale Strategie zur Säuglings- und Kleinkindernährung
ist dem Dokument EB 109/12 angehängt.
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