IBFAN/CI-Stellungnahme vor dem Geschäftsführenden Vorstand der WHO
109. Sitzung - 17. Januar 2002

Tagesordnungspunkt 3.8 - Globale Strategie zur Säuglings- und Kleinkindernährung


 

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, verehrte Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands, meine Damen und Herren,

ich habe die Ehre mich im Namen von Consumers International, einem der Gründungsmitglieder des Internationalen Aktionsnetzwerkes Säuglingsnahrung (IBFAN), an Sie zu wenden.

IBFAN begrüßt den Entwurf der Globalen Strategie zur Säuglings- und Kleinkindernährung, der den Resolutionsentwurf EB 109/12 flankiert. Wir schätzen die Möglichkeit in den Beratungsprozeß über die Strategie einbezogen worden zu sein und die Einladung zur Abgabe unserer Stellungnahme zum Entwurf. Bedauerlicherweise ist unsere gemeinsame Ausarbeitung in Reaktion auf die Einladung der WHO jedoch nicht in den Strategieentwurf eingeflossen, die diesem Geschäftsführenden Vorstand vorliegt. Der Entwurf datiert vom 24. November 2001, uns wurde jedoch als Abgabetermin der 30. November genannt, und wir haben dem entsprochen.

Deshalb möchten wir diese Gelegenheit nutzen, um einige unserer Anliegen herauszustellen.

Als erstes ist es unerläßlich, daß die Absätze des Abschnitts "Definiton der Herausforderung" im Strategieentwurf die Empfehlungen aus der WHA Resolution 54.2 (2001) entsprechend wiedergeben, indem die klare Aussage getroffen wird, daß die optimalen Ernährungspraktiken für Säuglinge und Kleinkinder gewöhnlich durch das ausschließliche Stillen während der ersten sechs Lebensmonate und fortgesetztem Stillen mit sicherer und angemessener Beikost bis zum Alter von zwei Jahren und darüber hinaus definiert sind.

Zweitens läßt der Strategieentwurf die Hervorhebung der fortgesetzten unethischen Vermarktung von kommerziell hergestellten Nahrungsmitteln auf Kosten des Stillens und der selbst hergestellten Beikost vermissen. Er erkennt nicht deutlich genug an, daß Babynahrungshersteller immer noch weit hinter ihren Verantwortlichkeiten unter dem Kodex zurückbleiben. Die zahlreichen Appelle zur Umsetzung des Internationalen Kodex und der nachfolgenden relevanten WHA Resolutionen im Strategiepapier sind willkommen, sollten aber nicht nur bloße Rhetorik darstellen.

Auf der positiven Seite sind wir stolz berichten zu können, daß IBFAN seine juristischen Trainingskurse für Regierungsmitarbeiter weitergeführt hat. Diese werden immer beliebter, und während der vergangenen 10 Jahre haben 550 Mitarbeiter aus 114 Ländern an den umfassenden 8- bis 10-tägigen Kursen teilgenommen. Unser letztes Training hat letzten November für alle Golf-Länder stattgefunden. Eine aktuelle Evaluation unserer Arbeit zeigt, daß sie direkte Auswirkungen in 75 der 114 Länder hat: eine Untersuchung, die uns sehr erfreut. Leider wird keine dieser Arbeiten im Bericht des Sekretariats widergespiegelt.

Um auf die Globale Strategie zurückzukommen: IBFAN ist betroffen darüber, daß solche Aktivitäten wie Sponsorship, die Nutzbarmachung von Personal, finanzielle Unterstützung für Forschung und Konferenzen ebenso nicht als Probleme erkannt werden. Das Strategiepapier muß die Besorgnis betonen, die in der WHA Resolution 49.15 (1996) bezüglich Interessenskonflikten angeführt wurde, und diese als eine ständige Bedrohung für die volle Unterstützung des Stillens durch viele Einrichtungen, Interessensverbände und Einzelpersonen anerkennen.

IBFAN hat bei vielen Gelegenheiten seine Position für die Notwendigkeit unabhängiger Forschungsfinanzierung, besonders bei den Themen HIV/AIDS und Säuglingsernährung, zum Audruck gebracht. Wir wiederholen dies ein weiteres Mal. Die UN hat die Verantwortung dafür sicherzustellen, daß ihre Forschungsprogramme und Politiken nicht von jenen beeinflußt werden, die ein Eigeninteresse am Ergebnis haben.

Drittens, unter Berufung auf den Paragraphen 16 des Strategiepapiers, sollte das Dokument ebenso der WHA Resolution 54.2 (2001) Rückhalt verleihen, welche Verbesserungen bei den Beikostpraktiken einfordert, indem sie den weitestgehenden Gebrauch von regionalen, nährstoffreichen Lebensmitteln propagiert, und indem sie genauso die Sicherstellung der globalen Übereinstimmung mit dem Kodex sowie mit allen Formen der Werbung und der kommerziellen Anpreisung in jeglicher Art von Medien einfordert. Insofern sind wir besorgt darüber, daß die ersten zwei Absätze der Präambel auf Seite 4 der vorgeschlagenen Resolution EB 109/12 nicht erneut die gesundheitlichen und ernährungsbezogenen Vorteile des ausschließlichen Stillens betonen. Stattdessen stellen sie Ernährungsdefizite heraus, die durch die Verbesserung des Stillens sowie optimaler Säuglingsernährungspraktiken wettgemacht wären.

Die Anwendung von Ernährungseingriffen auf der Mikroebene sollte nicht die Unterstützung für die nachhaltige Praxis des ausschließlichen Stillens sowie der optimalen Beikost ersetzen oder unterlaufen.

Da die Vermarktung von Nahrungsergänzungen das Potential beinhaltet das Selbstvertrauen einer Mutter in ihre Fähigkeit zu stillen untergraben zu können, sollte das Strategiepapier betonen, daß diese Art der Vermarktung Gegenstand der schützenden Regelungen des Internationalen Kodex ist.

Viertens ist die Begriffsbestimmung der Zivilgesellschaft - wie in Fußnote 1, Seite 8 definiert - einer der zentralen Punkte im Strategiepapier, der weitere strategische Überlegungen erforderlich macht. Kommerzielle Unternehmen und Handelsvereinigungen haben gänzlich andere Absichten und Operationsziele als NGOs, öffentliche Organisationen und Gewerkschaften. Sie zusammenzuwerfen führt zu Verwirrung, fördert den Mangel an Transparenz und schafft latente Interessenskonflikte. Aus diesem Grund sollte die Rolle individueller Gruppen und Akteure in allen WHO-Dokumenten einschließlich dem Entwurf des Strategiepapiers klar angesprochen sein, und Ausdrücke wie "konstruktiver Dialog", der als Sprungbrett für die Werbeaktivitäten des Geschäftssektors dient, sollten vermieden werden.

Aus dem gleichen Grund sind wir ebenso besorgt über den Wortlaut in den Paragraphen 2 (4), 3 und 5 (4) der vorgeschlagenen Resolution (EB109/12), welche eine Aufforderung an die Mitgliedsstaaten enthalten, ökonomische Ressourcen von kommerziellen Gruppen und Vereinigungen zu mobilisieren und diese als gleichrangige Akteure in der Umsetzung der Strategie behandelt.

Um mit einer positiven Anmerkung zu enden: Wir sind erfreut darüber, daß der Resolutionsentwurf in den Paragraphen 2 (2) und 2 (3) des umsetzungsbezogenen Abschnitts Vorgaben für die Überwachung der Umsetzung der Globalen Strategie vorsieht, und wir sehen diesem mit Erwartung entgegen, um unseren Beitrag zu diesen Bemühungen zu leisten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Yeong Joo Kean
Juristischer Berater
IBFAN

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Nützliche Links

Dokumentationsseite des Geschäftsführenden Vorstandes der WHO

WHO Report EB 109/11 - Säuglings- und Kleinkindernährung und der Fortschritt in der Umsetzung des Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten (PDF)

WHO Report EB 109/12 - Säuglings- und Kleinkindernährung (PDF)

Anmerkung: der Entwurf Globale Strategie zur Säuglings- und Kleinkindernährung ist dem Dokument EB 109/12 angehängt.

 

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