Internat. CODE

  WHAres 33.32

 WHAres 34.22

 WHAres 35.26 

  WHAres 37.30

WHAres 39.28

WHAres 41.11

 WHAres 43.3

 WHAres 45.34

WHAres 47.5 

 WHAres 49.15

WHAres 54.2 

WHA RESOLUTION 33.32

Die Dreiundreißigste Weltgesundheitsversammlung,

In Erinnerung der Resolutionen WHA 27.43 und WHA 31.47, die besonders darauf abhoben, daß Stillen ideal ist für die harmonische physische und psycho-soziale Entwicklung des Kindes, daß umgehend Taten der Regierungen und des Generaldirektors eingefordert werden müssen, um die Aktivitäten für die Förderung des Stillens und die Entwicklung von Aktionen in Bezug auf die Zubereitung und den Gebrauch von Beikost auf der Grundlage heimischer Produkte zu verstärken, und daß dringender Bedarf für die Länder besteht, die Absatzförderungsaktivitäten für Babynahrungen zu überprüfen und angemessene Hilfsmaßnahmen einschließlich Werbekodizes und Gesetzgebung sowie angemessene unterstützende soziale Maßnahmen für Mütter zu ergreifen, die während der Stillzeit nicht zu Hause arbeiten;

In Erinnerung der weiteren Resolutionen WHA 31.55 und WHA 32.42, welche die Gesundheit von Mutter und Kind als einen unentbehrlichen Bestandteil primärer Gesundheitsversorgung herausstellten, entscheidend für das Erreichen von Gesundheit für alle bis zum Jahr 2000;

In der Erkenntnis, daß eine enge Beziehung zwischen der Säuglings- und Kleinkindernährung und der sozialen und ökonomischen Entwicklung besteht und daß dringende Schritte der Regierungen vonnöten sind die Gesundheit und die Ernährung von Säuglingen, Kleinkindern und Müttern unter anderem durch Erziehung, Ausbildung und Information in diesem Bereich zu fördern;

Unter Berücksichtigung, daß eine gemeinsame WHA/UNICEF-Konferenz über Säuglings- und Kleinkindernährung vom 9. bis zum 12. Oktober 1979 abgehalten wurde unter Teilnahme von Vertretern der Regierungen, System- und Technikabteilungen der Vereinten Nationen, in diesem Feld tätigen Nichtregierungsorganisationen, der Säuglingsnahrungsindustrie und weiteren Wissenschaftlern dieses Bereiches;

1. UNTERSTÜTZT in ihrer Gesamtheit die Entschließung und die Empfehlungen der gemeinsamen WHO/UNICEF-Konferenz, namentlich in Bezug auf die Förderung und die Unterstützung des Stillens; die Förderung und die Unterstützung angemessener Abstillpraktiken; die Stärkung der Erziehung, Ausbildung und Information; die Förderung der Gesundheit und des sozialen Status von Frauen in Bezug auf Säuglings- und Kleinkindernährung; und die angepaßte Vermarktung und Verteilung von Muttermilchersatzprodukten. Diese Entschließung und diese Empfehlungen verdeutlichen auch die Verantwortung in diesem Bereich, die den Gesundheitsdiensten, dem Gesundheitspersonal, den staatlichen Stellen, den Frauen- und Nichtregierungsorganisationen, den Abteilungen der Vereinten Nationen und der Säuglingsnahrungsindustrie obliegen und unterstreichen die Notwendigkeit für die Länder, für eine einheitliche, übereinstimmende Nahrungs- und Ernährungspolitik zu sorgen sowie die Notwendigkeit für die angemessene Ernährung schwangerer und stillender Frauen; die gemeinsame Konferenz empfahl ebenso, daß "es einen Internationalen Kodex geben sollte für die Vermarktung von Säuglingsnahrung und weiterer Produkte, die als Muttermilchersatz genutzt werden können. Dieser sollte sowohl von exportierenden als auch von importierenden Ländern unterstützt wie von allen Herstellern überwacht werden. WHO und UNICEF sind aufgefordert unter Einbeziehung aller betroffenen Parteien den Prozeß für dessen Vorbereitung zu organisieren, um so schnell wie möglich zu einem Ergebnis zu gelangen";

2. IN ANERKENNUNG der wichtigen Arbeit, die bereits von der Weltgesundheitsorganisation und UNICEF im Hinblick auf die Umsetzung dieser Empfehlungen und die vorbereitenden Arbeiten für die Ausformulierung eines Entwurfs des Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten geleistet wurde;

3. FORDERT diejenigen Länder auf, die dieses noch nicht getan haben, die Resolutionen WHA 27.43 und WHA 32.42 nochmals zu prüfen und umzusetzen;

4. FORDERT Frauenorganisationen auf, umfassende Informationskampagnen zur Unterstützung des Stillens zu organisieren;

5. ERSUCHT den Generaldirektor:

(1) mit den Mitgliedsstaaten in Bezug auf die Überwachung oder die Einrichtung der Überwachung der Qualität von Säuglingsnahrungen während der Herstellung in dem betreffenden Land ebenso wie während der Einfuhr und der Vermarktung zusammenzuarbeiten;

(2) den Austausch der Informationen über Gesetze, Vorschriften und weiterer Maßnahmen in Bezug auf die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten zu fördern und zu unterstützen;

6. ERSUCHT WEITERHIN den Generaldirektor seine Aktivitäten für die Förderung der Umsetzung der Empfehlungen der gemeinsamen WHO/UNICEF-Konferenz zu verstärken und besonders:

(1) die Anstrengungen fortzusetzen das Stillen wie auch solide Ergänzungsernährung und Abstillpraktiken als Grundbedingung für gesundes Wachstum und gesunde Entwicklung der Kinder zu fördern;

(2) die Zusammenarbeit mit anderen internationalen und bilateralen Einrichtungen für die Mobilisierung der notwendigen Mittel für die Förderung und die Unterstützung der Aktivitäten im Zusammenhang mit der Zubereitung von Abstillnahrungen auf der Grundlage heimischer Produkte in Ländern, die diese Unterstützung brauchen, zu verstärken und Informationen über Methoden von Ergänzungsnahrungen und Abstillpraktiken, die erfolgreich vor unterschiedlichen kulturellen Hintergründen angewandt wurden, kritisch durchzuarbeiten und zu verbreiten;

(3) die Aktivitäten im Bereich der Gesundheitserziehung, -ausbildung und -information zu Säuglings- und Kleinkindernährung zu verstärken, insbesondere durch die Zusammenstellung von Ausbildungs- und weiteren Materialien für Personal in der primären Gesundheitsvorsorge in unterschiedlichen Regionen und Ländern;

(4) einen Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten in enger Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten und allen übrigen interessierten Parteien einschließlich der wissenschaftlichen und anderer Experten, deren Mitarbeit für angebracht erachtet wird, vorzubereiten, unter Berücksichtigung, daß:

(a) die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten und Abstillnahrungen im Gesamtzusammenhang mit den Problemen der Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern als Ganzes betrachtet werden muß;

(b) es das Ziel des Kodex sein sollte dazu beizutragen Vorkehrungen für eine sichere und angemessene Ernährung für Säuglinge und Kleinkinder zu treffen und insbesondere das Stillen zu fördern und auf der Basis angemessener Information den richtigen Gebrauch von Muttermilchersatz, sofern erforderlich, sicherzustellen;

(c) der Kodex auf dem vorhandenem Wissen über Säuglingsernährung aufbauen sollte;

(d) der Kodex sich unter anderem von folgenden Prinzipien leiten lassen sollte:

(i) die Herstellung, Lagerung und Verteilung sowie die Bewerbung von Säuglingsnahrungsprodukten sollte Gegenstand nationaler Gesetzgebung oder Vorschriften oder entsprechender in dem jeweiligen Land angebrachter Maßnahmen sein;

(ii) einschlägige Informationen über Säuglingsernährung sollten vom Gesundheitsversorgungssystem des jeweiligen Landes zur Verfügung gestellt werden, in dem das Produkt verbraucht wird;

(iii) die Produkte sollten den internationalen Standards an Qualität und Darreichung entsprechen, insbesondere denen, welche die Codex Alimentarius-Kommission entwickelt hat, und ihre Etiketten sollten die Öffentlichkeit eindeutig über die Überlegenheit des Stillens informieren;

(5) den Kodex dem Geschäftsführenden Ausschuß zu seinen Beratungen für die siebenundsechzigste Sitzung und zur Verteilung zusammen mit dessen Vorschlägen zu seiner Beförderung und Umsetzung, entweder als Verordnung im Sinne der Artikel 21 oder 22 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation oder als Empfehlung im Sinne von Artikel 23, mit einer Darstellung der rechtlichen und weiteren Folgen des unterbreiteten Vorschlags, für die Vierunddreißigste Weltgesundheitsversammlung zu übergeben;

(6) die bestehende Gesetzgebung in verschiedenen Ländern zu sichten, die das Stillen ermöglicht und unterstützt, besonders unter werktätigen Müttern, und die Möglichkeiten der Organisation für die Zusammenarbeit auf Anforderung von Mitgliedsstaaten, die eine solche Gesetzgebung auf den Weg bringen wollen, zu stärken;

(7) der Vierunddreißigsten Weltgesundheitsversammlung 1981, und danach in geraden Jahren, Bericht über die Schritte zu erstatten, die von der WHO unternommen wurden das Stillen zu fördern und die Säuglings- und Kleinkindernährung zu verbessern, zusammen mit einer Abschätzung der Auswirkungen aller Maßnahmen, die von der WHO und ihren Mitgliedsstaaten durchgeführt wurden.

Mai 1980