WHA RESOLUTION 33.32
Die Dreiundreißigste Weltgesundheitsversammlung,
In Erinnerung der Resolutionen WHA 27.43
und WHA 31.47, die besonders darauf abhoben, daß Stillen
ideal ist für die harmonische physische und psycho-soziale
Entwicklung des Kindes, daß umgehend Taten der Regierungen
und des Generaldirektors eingefordert werden müssen, um
die Aktivitäten für die Förderung des Stillens
und die Entwicklung von Aktionen in Bezug auf die Zubereitung
und den Gebrauch von Beikost auf der Grundlage heimischer Produkte
zu verstärken, und daß dringender Bedarf für
die Länder besteht, die Absatzförderungsaktivitäten
für Babynahrungen zu überprüfen und angemessene
Hilfsmaßnahmen einschließlich Werbekodizes und Gesetzgebung
sowie angemessene unterstützende soziale Maßnahmen
für Mütter zu ergreifen, die während der Stillzeit
nicht zu Hause arbeiten;
In Erinnerung der weiteren Resolutionen
WHA 31.55 und WHA 32.42, welche die Gesundheit von Mutter und
Kind als einen unentbehrlichen Bestandteil primärer Gesundheitsversorgung
herausstellten, entscheidend für das Erreichen von Gesundheit
für alle bis zum Jahr 2000;
In der Erkenntnis, daß eine enge Beziehung
zwischen der Säuglings- und Kleinkindernährung und
der sozialen und ökonomischen Entwicklung besteht und daß
dringende Schritte der Regierungen vonnöten sind die Gesundheit
und die Ernährung von Säuglingen, Kleinkindern und
Müttern unter anderem durch Erziehung, Ausbildung und Information
in diesem Bereich zu fördern;
Unter Berücksichtigung, daß eine
gemeinsame WHA/UNICEF-Konferenz über Säuglings- und
Kleinkindernährung vom 9. bis zum 12. Oktober 1979 abgehalten
wurde unter Teilnahme von Vertretern der Regierungen, System-
und Technikabteilungen der Vereinten Nationen, in diesem Feld
tätigen Nichtregierungsorganisationen, der Säuglingsnahrungsindustrie
und weiteren Wissenschaftlern dieses Bereiches;
1. UNTERSTÜTZT in ihrer Gesamtheit
die Entschließung und die Empfehlungen der gemeinsamen
WHO/UNICEF-Konferenz, namentlich in Bezug auf die Förderung
und die Unterstützung des Stillens; die Förderung
und die Unterstützung angemessener Abstillpraktiken; die
Stärkung der Erziehung, Ausbildung und Information; die
Förderung der Gesundheit und des sozialen Status von Frauen
in Bezug auf Säuglings- und Kleinkindernährung; und
die angepaßte Vermarktung und Verteilung von Muttermilchersatzprodukten.
Diese Entschließung und diese Empfehlungen verdeutlichen
auch die Verantwortung in diesem Bereich, die den Gesundheitsdiensten,
dem Gesundheitspersonal, den staatlichen Stellen, den Frauen-
und Nichtregierungsorganisationen, den Abteilungen der Vereinten
Nationen und der Säuglingsnahrungsindustrie obliegen und
unterstreichen die Notwendigkeit für die Länder, für
eine einheitliche, übereinstimmende Nahrungs- und Ernährungspolitik
zu sorgen sowie die Notwendigkeit für die angemessene Ernährung
schwangerer und stillender Frauen; die gemeinsame Konferenz
empfahl ebenso, daß "es einen Internationalen
Kodex geben sollte für die Vermarktung von Säuglingsnahrung
und weiterer Produkte, die als Muttermilchersatz genutzt werden
können. Dieser sollte sowohl von exportierenden als auch
von importierenden Ländern unterstützt wie von allen
Herstellern überwacht werden. WHO und UNICEF sind aufgefordert
unter Einbeziehung aller betroffenen Parteien den Prozeß
für dessen Vorbereitung zu organisieren, um so schnell
wie möglich zu einem Ergebnis zu gelangen";
2. IN ANERKENNUNG der wichtigen Arbeit,
die bereits von der Weltgesundheitsorganisation und UNICEF im
Hinblick auf die Umsetzung dieser Empfehlungen und die vorbereitenden
Arbeiten für die Ausformulierung eines Entwurfs des Internationalen
Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten
geleistet wurde;
3. FORDERT diejenigen Länder auf, die
dieses noch nicht getan haben, die Resolutionen WHA 27.43 und
WHA 32.42 nochmals zu prüfen und umzusetzen;
4. FORDERT Frauenorganisationen auf, umfassende
Informationskampagnen zur Unterstützung des Stillens zu
organisieren;
5. ERSUCHT den Generaldirektor:
(1) mit den Mitgliedsstaaten in Bezug
auf die Überwachung oder die Einrichtung der Überwachung
der Qualität von Säuglingsnahrungen während
der Herstellung in dem betreffenden Land ebenso wie während
der Einfuhr und der Vermarktung zusammenzuarbeiten;
(2) den Austausch der Informationen über
Gesetze, Vorschriften und weiterer Maßnahmen in Bezug
auf die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten zu fördern
und zu unterstützen;
6. ERSUCHT WEITERHIN den Generaldirektor
seine Aktivitäten für die Förderung der Umsetzung
der Empfehlungen der gemeinsamen WHO/UNICEF-Konferenz zu verstärken
und besonders:
(1) die Anstrengungen fortzusetzen das
Stillen wie auch solide Ergänzungsernährung und
Abstillpraktiken als Grundbedingung für gesundes Wachstum
und gesunde Entwicklung der Kinder zu fördern;
(2) die Zusammenarbeit mit anderen internationalen
und bilateralen Einrichtungen für die Mobilisierung der
notwendigen Mittel für die Förderung und die Unterstützung
der Aktivitäten im Zusammenhang mit der Zubereitung von
Abstillnahrungen auf der Grundlage heimischer Produkte in
Ländern, die diese Unterstützung brauchen, zu verstärken
und Informationen über Methoden von Ergänzungsnahrungen
und Abstillpraktiken, die erfolgreich vor unterschiedlichen
kulturellen Hintergründen angewandt wurden, kritisch
durchzuarbeiten und zu verbreiten;
(3) die Aktivitäten im Bereich der
Gesundheitserziehung, -ausbildung und -information zu Säuglings-
und Kleinkindernährung zu verstärken, insbesondere
durch die Zusammenstellung von Ausbildungs- und weiteren Materialien
für Personal in der primären Gesundheitsvorsorge
in unterschiedlichen Regionen und Ländern;
(4) einen Internationalen Kodex für
die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten in enger Abstimmung
mit den Mitgliedsstaaten und allen übrigen interessierten
Parteien einschließlich der wissenschaftlichen und anderer
Experten, deren Mitarbeit für angebracht erachtet wird,
vorzubereiten, unter Berücksichtigung, daß:
(a) die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten
und Abstillnahrungen im Gesamtzusammenhang mit den Problemen
der Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern
als Ganzes betrachtet werden muß;
(b) es das Ziel des Kodex sein sollte
dazu beizutragen Vorkehrungen für eine sichere und
angemessene Ernährung für Säuglinge und Kleinkinder
zu treffen und insbesondere das Stillen zu fördern
und auf der Basis angemessener Information den richtigen
Gebrauch von Muttermilchersatz, sofern erforderlich, sicherzustellen;
(c) der Kodex auf dem vorhandenem Wissen
über Säuglingsernährung aufbauen sollte;
(d) der Kodex sich unter anderem
von folgenden Prinzipien leiten lassen sollte:
(i) die Herstellung, Lagerung und
Verteilung sowie die Bewerbung von Säuglingsnahrungsprodukten
sollte Gegenstand nationaler Gesetzgebung oder Vorschriften
oder entsprechender in dem jeweiligen Land angebrachter
Maßnahmen sein;
(ii) einschlägige Informationen
über Säuglingsernährung sollten vom Gesundheitsversorgungssystem
des jeweiligen Landes zur Verfügung gestellt werden,
in dem das Produkt verbraucht wird;
(iii) die Produkte sollten den internationalen
Standards an Qualität und Darreichung entsprechen,
insbesondere denen, welche die Codex Alimentarius-Kommission
entwickelt hat, und ihre Etiketten sollten die Öffentlichkeit
eindeutig über die Überlegenheit des Stillens
informieren;
(5) den Kodex dem Geschäftsführenden
Ausschuß zu seinen Beratungen für die siebenundsechzigste
Sitzung und zur Verteilung zusammen mit dessen Vorschlägen
zu seiner Beförderung und Umsetzung, entweder als Verordnung
im Sinne der Artikel 21 oder 22 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation
oder als Empfehlung im Sinne von Artikel 23, mit einer
Darstellung der rechtlichen und weiteren Folgen des unterbreiteten
Vorschlags, für die Vierunddreißigste Weltgesundheitsversammlung
zu übergeben;
(6) die bestehende Gesetzgebung
in verschiedenen Ländern zu sichten, die das Stillen
ermöglicht und unterstützt, besonders unter werktätigen
Müttern, und die Möglichkeiten der Organisation
für die Zusammenarbeit auf Anforderung von Mitgliedsstaaten,
die eine solche Gesetzgebung auf den Weg bringen wollen,
zu stärken;
(7) der Vierunddreißigsten Weltgesundheitsversammlung
1981, und danach in geraden Jahren, Bericht über die
Schritte zu erstatten, die von der WHO unternommen wurden
das Stillen zu fördern und die Säuglings- und Kleinkindernährung
zu verbessern, zusammen mit einer Abschätzung der Auswirkungen
aller Maßnahmen, die von der WHO und ihren Mitgliedsstaaten
durchgeführt wurden.
Mai 1980
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