Internat. CODE

  WHAres 33.32

 WHAres 34.22

 WHAres 35.26 

  WHAres 37.30

WHAres 39.28

WHAres 41.11

 WHAres 43.3

 WHAres 45.34

WHAres 47.5 

 WHAres 49.15

WHAres 54.2 

WHA RESOLUTION 35.26

Die Fünfunddreißigste Weltgesundheitsversammlung,

In Erinnerung der Resolution WHA 33.32 über Säuglings und Kleinkindernährung und Resolution WHA 34.22, die den Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten annahm;

Im Bewußtsein der Tatsache, daß Stillen die beste Methode der Säuglingsernährung ist und in allen Ländern gefördert und geschützt werden sollte;

In Sorge darüber, daß unangebrachte Säuglingsernährungspraktiken in einem höheren Aufkommen an Säuglingssterblichkeit, -mangelernährung und -krankheit münden, insbesondere unter Bedingungen von Armut und Mangel an Hygiene;

In Anerkennung der Tatsache, daß kommerzielle Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten für Säuglinge zu einem Anwachsen künstlicher Ernährung beigetragen hat;

In Erinnerung daran daß die Vierunddreißigste Weltgesundheitsversammlung einen Internationalen Kodex beschlossen hat, der sich, unter anderem, mit diesen Vermarktungspraktiken befaßt;

Unter Berücksichtigung, daß, während viele Mitgliedsstaaten einige Maßnahmen in Bezug auf die Verbesserung der Säuglings- und Kleinkindernährung ergriffen haben, wenige den Internationalen Kodex als eine "Minimalforderung" übernommen haben und befolgen und ihn "in seiner Gesamtheit" umgesetzt haben wie in der Resolution WHA 34.22 gefordert;

1. FORDERT die Mitgliedsstaaten AUF, der Notwendigkeit nationaler Gesetze, Vorschriften oder anderer angemessener Maßnahmen zum Wirksamwerden des Internationalen Kodex erneut ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden;

2. ERSUCHT den Generaldirektor:

(1) ein umfassendes Aktionsprogramm für die Unterstützung der Mitgliedsstaaten in ihren Anstrengungen für die Umsetzung und Überwachung des Kodex und seiner Wirksamkeit zu entwerfen und zu koordinieren;

(2) den Mitgliedsstaaten Unterstützung und Orientierung, falls und wenn gewünscht, zu gewähren, damit sichergestellt ist, daß die Maßnahmen, die sie ergreifen, mit Buchstaben und Geist des Internationalen Kodex in Einklang stehen;

(3) in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten überblicksartige Untersuchungen einschließlich statistischer Daten über Säuglings- und Kleinkindernährungspraktiken in verschiedenen Ländern unter besonderer Berücksichtigung des Vorkommens und der Dauer des Stillens durchzuführen.

 

Mai 1982