WHA RESOLUTION 37.30
Die Siebenunddreißigste Weltgesundheitsversammlung,
In Erinnerung der Resolutionen WHA 27.43,
WHA 31.47, WHA 33.32, WHA 34.22 und WHA 35.26, welche die Säuglings- und Kleinkindgesundheit
behandelten;
In Anerkennung der Tatsache, daß die
Umsetzung des Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten
eine der wichtigen erforderlichen Maßnahmen ist, um eine
gesundheitsförderliche Säuglings- und Kleinkindernährung
zu unterstützen;
In Erinnerung
an die Debatte über Säuglings- und Kleinkindernährung
während der Sechsunddreißigsten Weltgesundheitsversammlung,
die entschied, daß es zu jenem Zeitpunkt verfüht
war den Internationalen Kodex zu überarbeiten;
In Abwägung des Berichts des Generaldirektors
und mit Interesse dessen Inhalt zur Kenntnis nehmend;
Im Bewußtsein
darüber, daß viele Produkte, die ungeeignet sind
für die Säuglingsernährung, trotzdem in vielen
Teilen der Welt zu diesen Zweck vermarktet werden und daß
einige Säuglingsnahrungen für einen Gebrauch in einem
viel zu frühen Alter vermarktet werden, welches zur Schädigung
der Säuglings- und Kleinkindgesundheit führen kann;
1. UNTERSTÜTZT den Bericht des Generaldirektors;
2. FORDERT fortgesetzte Aktivitäten
von den Mitgliedsstaaten, der WHO, Nichtregierungsorganisationen
und allen weiteren interessierten Parteien, um Maßnahmen
für die Verbesserung der Säuglings- und Kleinkindgesundheit
in Gang zu setzen, mit besonderem Schwerpunkt auf der Nutzung
von Lebensmitteln heimischen Ursprungs;
3. ERSUCHT den Generaldirektor:
(1) die Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten
in ihren Bemühungen fortzusetzen und zu intensivieren,
den Internationalen Kodex fŸr die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten
als wichtige Maßnahme auf der nationalen Ebene umzusetzen
und zu überwachen;
(2) die Mitgliedsstaaten darin zu unterstützen,
das Problem der Bewerbung und des Gebrauchs von für
Säuglings- und Kleinkindernährung ungeeigneten Nahrungsmitteln
und Wege für die Förderung des zweckmäßen
Gebrauchs von Säuglingsnahrungen zu erforschen;
(3) der Neununddreißigsten Weltgesundheitsversammlung
einen Bericht über den Fortschritt in der Umsetzung
dieser Resolution zusammen mit Empfehlungen für jedwede
weiteren notwendigen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung
gesunder Säuglings- und Kleinkindernährungspraktiken
zu übergeben.
Mai 1984
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