WHA RESOLUTION 41.11
Die Einundvierzigste Weltgesundheitsversammlung,
Nach der Beratung des Berichts des Generaldirektors
über Säuglings- und Kleinkindernährung;
In Erinnerung der Resolutionen WHA 33.32, WHA 34.22 und WHA 39.28 zu Säuglings- und Kleinkindfütterung
und -ernährung und der Resolutionen WHA 37.18 and WHA 39.31
zur Prävention und Kontrolle des Vitamin A-Mangels und
Xerophthalmie und zu Krankheiten aufgrund von Jod-Mangel;
Besorgt über die weiterhin in vielen
Ländern rückläufige Tendenz zu stillen und verpflichtet
die Hindernisse für das Stillen zu erkennen und auszuschalten;
In der Überzeugung, daß weitere
breite nationale, kommunale und Familienunterstützung einer
angemessenen Säuglings- und Kleinkindernährung von
Vorteil wäre;
1. LOBT Regierungen, Frauenorganisationen,
berufliche Vereinigungen, Verbraucher- und andere Nichtregierungsgruppen
sowie die Nahrungsmittelindustrie für ihre Anstrengungen
angemessene Säuglings- und Kleinkindernährung zu fördern
und ermutigt sie in Zusammenarbeit mit der WHO die Anstrenungen
auf nationaler Ebene für abgestimmte Ernährungsprogramme
und praxisnahe Aktionen auf Länderebene zur Verbesserung
von Gesundheit und Ernährung von Frauen und Kindern zu
unterstützen;
2. FORDERT die Mitgliedsstaaten AUF:
(1) nationale Ernährungsprogramme
unter Einbeziehung multisektoraler Ansätze zu entwickeln
oder zu verbreitern mit dem Ziel die Gesundheit und den Ernährungszustand
ihrer Bevölkerungen zu verbessern, besonders die der
Säuglinge und Kleinkinder;
(2) Praktiken und Vorgehensweisen sicherzustellen,
die mit dem Ziel und den Prinzipien des Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten
in Einklang stehen, sofern nicht schon geschehen;
3. ERSUCHT den Generaldirektor weiterhin
mit den Mitgliedsstaaten über die Regionalbüros der
WHO und gemeinsam mit anderen Einrichtungen der Vereinten Nationen
zusammenzuarbeiten, speziell mit der FAO und UNICEF:
(1) um die wesentlichen Ernährungs-
und dietätischen Probleme identifizieren und einschätzen
zu können, um nationale Strategien zu entwickeln diesen
zu begegnen, diese Strategien anzuwenden, sie zu überwachen
und ihre Effektivität zu erheben;
(2) um effektive Kontrollmechanismen für
den Ernährungsstatus einzuführen mit dem
Ziel sicherzustellen, daß alle Hauptvariablen, die insgesamt
den Ernährungsstatus bestimmen, zielgenau angesprochen
werden;
(3) um Informationen, die sie über
den Ernährungsstatus ihrer Bevölkerungen gesammelt
haben, zusammenzustellen, auszuwerten, zu verwalten und anzuwenden;
(4) um gemeinsam mit anderen Gesundheitsindikatoren
von Müttern und Kindern, Änderungen in der Verbreitung
und der Dauer des vollen und ergänzten Stillens zu überwachen
mit dem Augenmerk auf der Verbesserung der Stillraten;
(5) um Empfehlungen für die Ernährung
einschließlich zeitweiser Beikost und angemessener Abstillpraktiken
zu erarbeiten, die den nationalen Gegebenheiten entsprechen;
(6) um rechtlichen und technischen
Beistand auf Bitten der Mitgliedsstaaten bei dem Entwurf
und/oder der Umsetzung nationaler Kodizes für die Vermarktung
von Muttermilchersatzprodukten oder anderer gleichartiger
Instrumente zur Verfügung zu stellen;
(7) um gemeinsame Studien zu entwerfen
und durchzuführen, die die Auswirkungen der ergriffenen
Maßnahmen, um das Stillen und die Kinderernährung
in den Mitgliedsstaaten zu fördern, erfassen.
Mai 1988
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