WHA RESOLUTION 43.3
Die Dreiundvierzigste Weltgesundheitsversammlung,
In Erinnerung der Resolutionen WHA 33.32, WHA 34.22, WHA 35.26, WHA 37.30, WHA 39.28 und WHA 41.11 zu Säuglings- und Kleinkindfütterung
und -ernährung;
Nach Beratung des Berichts des Generaldirektors
zu Säuglings- und Kleinkindernährung;(1)
In erneuter Bestätigung der einzigartigen
biologischen Eigenschaften der Muttermilch für den Schutz
vor Infektionen, für die Anregung der Entwicklung des kindereigenen
Immunsystems und für die Begrenzung der Entwicklungsmöglichkeiten
einiger Arten von Allergien;
In Erinnerung an die positiven Auswirkungen
auf die körperliche und emotionale Gesundheit der Mutter
einschließlich des wesentlichen Beitrags auf die Regelung
des Geburtenabstandes;
Überzeugt von der Wichtigkeit das Stillen
innerhalb von Gruppen und Bevölkerungen, in denen es weiterhin
die Norm der Säuglingsernährung darstellt, zu schützen
und es durch angemessene Information und Unterstützung
sowie in Anerkennung der speziellen Bedürfnisse arbeitender
Frauen zu fördern, wo es dieses nicht ist;
In Anerkennung der Schlüsselrolle des
Gesundheitspersonals bei Schutz und Förderung des Stillens,
besonders der Krankenschwestern, Hebammen und jenen in Kindergesundheits-/Familienplanungsprogrammen,
sowie der Bedeutung der Betreuung und Unterstützung, die
von Müttergruppen geleistet wird;
In der Erkenntnis, daß, trotz der
Resolution WHA 39.28, kostenlose oder preisreduzierte Lieferungen
von Säuglingsnahrung mit den nachteiligen Auswirkungen
auf das Stillen weiterhin Krankenhäusern und Entbindungsstationen
zur Verfügung gestellt werden;
In Wiederholung ihrer Sorge über das
rückläufige Vorkommen und die Dauer des Stillens in
vielen Ländern;
1. DANKT dem Generaldirektor für seinen
Bericht;
2. FORDERT die Mitgliedsstaaten AUF:
(1) Stillen als einen entscheidenden Bestandteil
ihrer umfassenden Nahrungs- und Ernährungspolitik und
-programme im Interesse der Frauen und Kinder zu schützen
und zu fördern sowie dafür zu sorgen, daß
alle Säuglinge in den ersten vier bis sechs Monaten ihres
Lebens ausschließlich gestillt werden;
(2) Stillen mit gebührender Aufmerksamkeit
auf die Ernährungs- und emotionalen Bedürfnisse
der Mütter zu fördern;
(3) die Rahmenbedingungen für das
Stillen einschließlich der traditionellen Haltungen
und Praktiken hierzu weiterhin zu überwachen;
(4) bestehende Mutterschutzgesetzgebung
zu stärken oder neue zu beschließen oder andere
entsprechende Maßnahmen, die das Stillen für arbeitende
Frauen fördern und erleichtern;
(5) die Aufmerksamkeit aller, die mit
der Planung und Bereitstellung von Mütterdiensten befaßt
sind, auf die umfassenden Prinzipien zu lenken, die in der
gemeinsamen WHO/UNICEF-Stellungnahme (2)
zum Stillen und zu Mütterdiensten 1989 verlautbart wurden;
(6) sicherzustellen, daß den Prinzipien
und Zielen des Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten
und den Empfehlungen der Resolution WHA 39.28 in den Maßnahmen der staatlichen
Gesundheits- und Ernährungspolitik in Zusammenarbeit
mit Berufsverbänden, Frauenorganisationen, Verbraucher-
und anderen Nichtregierungsorganisationen sowie der Nahrungsmittelindustrie
volle Geltung verschafft werden;
(7) sicherzustellen, daß Familien
die beste Entscheidung in Bezug auf die Säuglingsernährung
treffen und daß das Gesundheitssystem die nötige
Unterstützung zur Verfügung stellt;
3. ERSUCHT den Generaldirektor in Zusammenarbeit
mit UNICEF und weiteren interessierten internationalen und bilateralen
Einrichtungen:
(1) die Mitgliedsstaaten aufzufordern
wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um die Empfehlungen
der Resolution WHA 39.28 umzusetzen;
(2) regionale und weltweite Entwicklungen
im Stillverhalten fortgesetzt zu überprüfen einschließlich
der Beziehung zwischen dem Stillen und der Regelung des Geburtenabstandes;
(3) die Mitgliedsstaaten bei Bedarf darin
zu unterstützen Maßnahmen für die Verbesserung
der Säuglings- und Kleinkindernährung in Angriff
zu nehmen, unter anderem durch die Zusammenstellung
und die Verteilung von Informationen über bedeutende
nationale Aktionen an alle Mitgliedsstaaten und durch die
Mobilisierung technischer und finanzieller Ressourcen für
diesen Zweck.
14. Mai 1990
(1) Dokument WHA43/1990/REC/1, S. 35
(2) Stillen - Schutz, Förderung
und Unterstützung: die besondere Rolle des Gesundheitspersonals.
Eine gemeinsame Erklärung von WHO und UNICEF, Weltgesundheitsorganisation,
Genf 1989/Aachen 1990
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