Internat. CODE

  WHAres 33.32

 WHAres 34.22

 WHAres 35.26 

  WHAres 37.30

WHAres 39.28

WHAres 41.11

 WHAres 43.3

 WHAres 45.34

WHAres 47.5 

 WHAres 49.15

WHAres 54.2 

WHA RESOLUTION 45.34

Die Fünfundvierzigste Weltgesundheitsversammlung,

Nach Beratung des Berichts des Generaldirektors über Säuglings- und Kleinkindernährung;

In Erinnerung der Resolutionen WHA 33.32, WHA 34.22, WHA 35.26, WHA 37.30, WHA 39.28, WHA 41.11 und WHA 43.3 zu Säuglings- und Kleinkindfütterung und -ernährung, angemessener Fütterungspraktiken und verwandter Fragen;

In erneuter Bestätigung, daß der Internationale Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten eine Minimalanforderung darstellt und nur eine von verschiedenen erforderlichen wichtigen Maßnahmen ist, um gesunde Praktiken in Bezug auf die Säuglings- und Kleinkindfütterung zu schützen;

In Erinnerung daran, daß Produkte, die als teilweiser oder vollständiger Ersatz von Muttermilch beworben werden können, besonders, wenn diese als für die Flaschenfütterung geeignet angeboten werden, Gegenstand der Bestimmungen des Internationalen Kodex sind;

In erneuter Bestätigung, daß während der ersten vier bis sechs Monate des Lebens keine andere Nahrung oder Flüssigkeit als Muttermilch, nicht einmal Wasser, erforderlich ist, um den normalen Nahrungsbedürfnissen des Säuglings zu begegnen, und daß von etwa sechs Monaten an Säuglinge beginnen sollten als Ergänzung zur Muttermilch und zur Erfüllung ihrer sich ändernden Ernährungsbedürfnisse abwechslungsreiche, lokal erhältliche und sorgfältig zubereitete, energiereiche Nahrungen zu erhalten;

Unter Begrüßung der Führungsrolle der Leitenden Personen von WHO und UNICEF bei der Organisation der "stillfreundlichen" Krankenhaus-Initiative, mit ihrem gleichzeitigen Augenmerk auf der Rolle der Gesundheitsdienste bei Schutz, Förderung und Unterstützung des Stillens und auf der Nutzung des Stillens als einer Möglichkeit den Beitrag der Gesundheitsdienste zur sicheren Mutterschaft, dem Überleben der Kinder und primärer Gesundheitsvorsorge im allgemeinen zu stärken und in Unterstützung dieser Initiative als einer äußerst viel versprechenden Möglichkeit die Verbreitung und die Dauer des Stillen zu erhöhen;

Zum wiederholten Male ihre Sorge über die Notwendigkeit zum Ausdruck bringend Frauen am Arbeitsplatz zu schützen und zu unterstützen, um ihrer selbst Willen aber ebenso im Licht ihrer vielfältigen Rollen als Mütter und Fürsorgende, unter anderem, durch die umfassende Anwendung bestehender Mutterschutzgesetze, durch deren Ausdehnung auf all jene Frauen, die zur Zeit hierduch nicht geschützt werden, oder durch die Inangriffnahme neuer Maßnahmen, die das Stillen schützen;

Ermutigt durch die unternommen Schritte der Säuglingsnahrungshersteller im Hinblick auf die Beendigung der kostenlosen oder preisreduzierten Lieferungen von Säuglingsnahrung an Entbindungsstationen und Krankenhäuser, welche einen Schritt in Richtung einer vollständigen Umsetzung des Internationalen Kodex darstellen könnte;

In der Überzeugung, daß Hilfs- und andere Wohlfahrtsorganisationen der Initiierung oder der Reaktion auf Anfragen bezüglich kostenloser Lieferungen von Säuglingsnahrungen hohe Aufmerksamkeit widmen sollten;

Unter Feststellung, daß die Werbung und Absatzförderung für Säuglingsnahrung und das Angebot weiterer Produkte als Muttermilchersatz sowie Flaschen und Sauger mit dem Stillen, welches die sicherste und preiswerteste Art einen Säugling zu ernähren ist, unlauter wetteifern und diesen Wettstreit verschärfen können und das Treffen uninformierter Entscheidungen durch das Eingreifen in die Ratschläge und Begleitung der Mutter durch ihren Arzt oder das Gesundheitspersonal begünstigt;

In Begrüßung der großzügigen finanziellen und anderen Beiträge einer Reihe von Mitgliedsstaaten, die es der WHO ermöglichten Ländern, die ihre eigenen Erfahrungen bei der Verwirklichung des Internationalen Kodex überprüfen und abschätzen wollten, technische Unterstützung zu gewähren;

1. DANKT dem Generaldirketor für seinen Bericht;

2. FORDERT die Mitgliedsstaaten AUF:

(1) auf nationaler Ebene den in der Innocenti Deklaration enthaltenen operationalen Zielen volle Geltung zu verschaffen, namentlich:

(a) durch die Ernennung eines nationalen Stillkoordinators und die Einrichtung eines fächerübergreifenden Stillkomitees;

(b) durch Sicherstellen, daß jede Einrichtung, die Mütterdienste anbietet, die Prinzipien anwendet, die in der gemeinsamen Erklärung von WHO und UNICEF über die Rolle des Gesundheitspersonals bei Schutz, Förderung und Unterstützung des Stillens niedergelegt sind;

(c) durch das Ergreifen von Maßnahmen, um die Prinzipien und Ziele des Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten und die nachfolgenden Resolutionen der Weltgesundheitsversammlung in ihrer Gesamtheit zu verwirklichen;

(d) durch den Erlaß von Gesetzen und die Annahme von Maßnahmen für deren Durchsetzung, um die Rechte werktätiger Frauen zu stillen zu schützen;

(2) alle öffentlichen und privaten Gesundheitseinrichtungen zu ermutigen und zu unterstützen, Mütterdienste anzubieten, damit diese "stillfreundlich" werden:

(a) durch die Bereitstellung der notwendigen Ausbildung für den Erwerb der Prinzipien, die in der gemeinsamen Stellungnahme von WHO und UNICEF niedergelegt sind;

(b) durch die Anregung der Zusammenarbeit beruflicher Verbände, Frauenorganisationen, Verbraucher- und weiterer Nichtregierungsgruppen, der Nahrungsmittelindustrie und weiterer kompetenter Bereiche in diesen Bemühungen;

(3) durch das Ergreifen von den nationalen Umständen angepaßten Maßnahmen, die darauf abzielen die kostenlosen oder preisreduzierten Lieferungen von Muttermilchersatzprodukten an Gesundheitseinrichtungen, die Mütterdienste anbieten, zu beenden;

(4) durch die Anwendung der allgemeinen von der WHO entwickelten Stillindikatoren, in Zusammenarbeit mit UNICEF und anderen interessierten Organisationen und Einrichtungen, um den Fortschritt ihrer Stillprogramme zu evaluieren;

(5) durch das Zurückgreifen auf die Erfahrungen anderer Mitgliedsstaaten bei der Inkraftsetzung des Internationalen Kodex;

3. ERSUCHT den Generaldirektor:

(1) die fruchtbare Zusammenarbeit der WHO mit ihren traditionellen Partnern, insbesondere UNICEF, sowie anderen betroffenen Parteien einschließlich der Berufsverbände, Frauenorganisationen, Verbrauchergruppen und weiterer Nichtregierungsorganisationen und der Nahrungsmittelindustrie, im Hinblick auf das Erreichen des Zwecks und der Ziele der Organisation in Bezug auf die Säuglings- und Kleinkindernährung;

(2) das Netzwerk der Organisation von Arbeitszentren, -einrichtungen und -organisationen für die Unterstützung angemessener nationaler Maßnahmen zu stärken;

(3) die Mitgliedsstaaten bei Nachfrage in der Erarbeitung und Anwendung von Leitlinien zur Säuglingsernährung einschließlich der Praxis von Beikost, die zeitgerecht, ernährungstechnisch angezeigt und biologisch sicher ist, und bei der Entwicklung von geeigneten Maßnahmen für die Inkraftsetzung des Internationalen Kodex zu unterstützen;

(4) die Aufmerksamkeit der Mitgliedsstaaten und anderer zwischenstaatlicher Organisationen auf neue Entwicklungen zu lenken, die wesentliche Auswirkungen auf die Säuglings- und Kleinkindernährung haben;

(5) in Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation die im Gesundheits- und weiteren interessierten Bereichen verfügbaren Möglichkeiten für die Stärkung des Schutzes der Frauen am Arbeitsplatz im Hinblick auf ihre mütterliche Verantwortung zu erwägen und hierzu einer zukünftigen Gesundheitsversammlung zu berichten;

(6) ergänzende technische und finanzielle Quellen für eine verstärkte Unterstützung der Mitgliedsstaaten zu mobilisieren.

14. Mai 1992


(1) Dokument WHA43/1990/REC/1, S. 35

(2) Stillen - Schutz, Förderung und Unterstützung: die besondere Rolle des Gesundheitspersonals. Eine gemeinsame Erklärung von WHO und UNICEF, Weltgesundheitsorganisation, Genf 1989/Aachen 1990