WHA RESOLUTION 47.5
Säuglings- und Kleinkindernährung
Die Siebenundvierzigste Weltgesundheitsversammlung,
Nach Beratung des Berichts des Generaldirektors
über Säuglings- und Kleinkindernährung;
In Erinnerung der Resolutionen WHA 33.32, WHA 34.22, WHA 35.26, WHA 37.30, WHA 39.28, WHA 41.11, WHA 43.3, WHA 45.34 und WHA 46.7 betreffend die Säuglings- und Kleinkindernährung,
angemessene Fütterungspraktiken und verwandte Fragen;
In erneuter Bestätigung ihrer Unterstützung
für all diese Resolutionen und unter Bekräftigung
der darin enthaltenen Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten;
Die Überlegenheit der Muttermilch als
biologischem Standard für die Ernährung der Säuglinge
im Gedächtnis behaltend und daß das Abweichen von
dieser Norm mit steigenden Risiken für die Gesundheit der
Säuglinge und Mütter verbunden ist;
1. DANKT dem Generaldirektor für seinen
Bericht;
2. FORDERT die Mitgliedsstaaten AUF folgende
Maßnahmen zu ergreifen:
(1) die eine solide Säuglings- und
Kleinkindernährung unter Berücksichtigung ihrer
Verpflichtung an die Weltdeklaration über Ernährung
( 1) durch abgestimmtes, wirkungsvolles,
fächerübergreifendes Tätigwerden fördern,
einschließlich:
(a) der Schärfung des Bewußtseins
beim Gesundheitspersonal, den Nichtregierungsorganisationen,
den Gemeinden und derallgemeinen Öffentlichkeit für
die Bedeutung des Stillens und dessen Überlegenheit
gegenüber jeglicher anderen Methode Säuglinge
zu füttern;
(b) der Unterstützung der Mütter
in ihrer Entscheidung für das Stillen durch die Beseitigung
von Hindernissen und die Vorbeugung gegen Beeinträchtigungen,
die ihnen bei Gesundheitsdiensten, am Arbeitsplatz oder
in der Gemeinschaft begegnen können;
(c) der Sicherstellung. daß alle
betroffenen Gesundheitsarbeiter in entsprechender Säuglings-
und Kleinkindernährungspraxis ausgebildet werden, einschließlich
der Anwendung der in der gemeinsamen WHO/UNICEF-Erklärung
niedergelegten Prinzipien zum Stillen und zu der Rolle des
Gesundheitspersonals (2);
(d) der Förderung angemessener
Praktiken von Beikost von etwa sechs Monaten an unter Betonung
des fortgesetzten Stillens und der üblichen Fütterung
mit sicherer und ausreichender Menge an heimischen Lebensmitteln;
(2) die sicherstellen, daß kostenlose
oder preisreduzierte Lieferungen von Muttermilchersatz- und
weiteren Produkten, die vom Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten
erfaßt werden, in keinem Teil des Gesundheitssystems
vorkommen;
(3) die ausgesprochene Sicherheitsvorkehrungen
bei der Planung, Durchführung oder Unterstützung
von Einsätzen in Katastrophensituationen zum Tragen
kommen lassen, indem das Stillen für Säuglinge geschützt,
gefördert und unterstützt wird und sichergestellt
ist, daß gespendete Lieferungen von Säuglingsnahrung
und weiteren Produkte, die vom Internationalen Kodex erfaßt
sind, nur bereitgestellt werden, wenn die nachfolgenden
Voraussetzungen erfüllt sind:
(a) Säuglinge dürfen mit Muttermilchersatzprodukten
nur entsprechend den Richtlinien zu den hauptsächlichen
gesundheitlichen und sozioökonomischen Umständen,
unter denen Säuglinge mit Muttermilchersatz ernährt
werden müssen ( 3), gefüttert werden;
(b) die Lieferung wird so lange fortgesetzt,
wie die betroffenen Säuglinge sie benötigen;
(c) die Lieferung wird nicht als Verkaufsanreiz
genutzt;
(4) die den Arbeitssektor und die Arbeitgeber-
und Arbeitnehmerorganisationen über die vielfältigen
Vorteile des Stillens für Säuglinge und Mütter
und die Bedeutung des Mutterschutzes am Arbeitsplatz informieren;
3. ERSUCHT den Generaldirektor:
(1) seine guten Dienste für die Zusammenarbeit
mit allen betroffenen Parteien zu nutzen, um dieser und die
sich hierauf beziehenden Resolutionen der Weltgesundheitsversammlung
in ihrer Gesamtheit wirksam werden zu lassen;
(2) die Entwicklung eines umfassenden
globalen Aktionsansatzes und -programms für die Stärkung
nationaler Möglichkeiten der Verbesserung der Praxis
der Säuglings- und Kleinkindernährung einschließlich
der Entwicklung von Methoden und Kriterien für die nationale
Beurteilung von Stilltrends und -praktiken zu vervollständigen;
(3) die Mitgliedsstaaten bei Nachfrage
in der Überwachung der Säuglings- und Kleinkindernährungspraktiken
und der Entwicklung in den Gesundheitseinrichtungen und den
Haushalten auf der Grundlage des neuen Standards der Stillindikatoren
zu unterstützen;
(4) die Mitgliedsstaaten aufzufordern
die Stillfreundliche Krankenhaus-Inititaive
auf den Weg zu bringen und sie bei Nachfrage darin zu unterstützen,
diese Initiative umzusetzen, besonders in ihren Anstrengungen
Ausbildungscurricula und arbeitsbegleitende Ausbildungen für
alle im Gesundheits- und Verwaltungsdienst betroffenen Personen
zu verbessern;
(5) bei Nachfrage die Unterstützung
für die Mitgliedsstaaten in der Umsetzung der Prinzipien
und Ziele des Internationalen Kodex und aller relevanter Resolutionen
zu verbessern und zu stärken und den Mitgliedstaaten
ein Rahmenwerk zu empfehlen, welches sie für die Überwachung
ihrer Aktivitäten in Anlehnung an die nationalen Bedingungen
nutzen können;
(6) in Abstimmung mit anderen betroffenen
Parteien und als Teil der normativen Aufgaben der WHO Leitprinzipien
für den Gebrauch von Muttermilchersatz- und weiteren
Produkten, die vom Internationalen Kodex erfaßt sind,
in Katastrophensituationen zu entwickeln, welche die zuständigen
Fachleute in den Migliedsstaaten angesichts der nationalen
Bedingungen nutzen können, um die optimalen Bedingungen
für die Nahrungsversorgung von Säuglingen sicherzustellen;
(7) in Zusammenarbeit mit ausgewählten
Forschungsinstituten die Sammlung von überarbeiteten
Referenzdaten zu vervollständigen und Leitlinien für
deren Anwendung und Interpretation vorzubereiten, um das Wachstum
von gestillten Säuglingen einzuschätzen;
(8) zusätzliche technische und finanzielle
Ressourcen ausfindig zu machen, um die Unterstützung
der Mitgliedsstaaten durch die WHO für die Säuglingsernährung
und die Umsetzung des Internationalen Kodex und der nachfolgenden
relevanten Resolutionen zu intensivieren.
9. Mai 1994
Anmerkungen:
1. Weltdeklaration
und Aktionsplan für Ernährung. FAO/WHO, Internationale
Konferenz für Ernährung, Rom, Dezember 1992.
2. Stillen - Schutz, Förderung
und Unterstützung: die besondere Rolle des Gesundheitspersonals.
Eine gemeinsame Erklärung von WHO und UNICEF, Weltgesundheitsorganisation,
Genf 1989/Aachen 1990.
3. Dokument WHA39/1986/REC/1,
Anhang 6, Teil 2.
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