Internat. CODE

  WHAres 33.32

 WHAres 34.22

 WHAres 35.26 

  WHAres 37.30

WHAres 39.28

WHAres 41.11

 WHAres 43.3

 WHAres 45.34

WHAres 47.5 

 WHAres 49.15

WHAres 54.2 

WHA RESOLUTION 47.5

Säuglings- und Kleinkindernährung

Die Siebenundvierzigste Weltgesundheitsversammlung,

Nach Beratung des Berichts des Generaldirektors über Säuglings- und Kleinkindernährung;

In Erinnerung der Resolutionen WHA 33.32, WHA 34.22, WHA 35.26, WHA 37.30, WHA 39.28, WHA 41.11, WHA 43.3, WHA 45.34 und WHA 46.7 betreffend die Säuglings- und Kleinkindernährung, angemessene Fütterungspraktiken und verwandte Fragen;

In erneuter Bestätigung ihrer Unterstützung für all diese Resolutionen und unter Bekräftigung der darin enthaltenen Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten;

Die Überlegenheit der Muttermilch als biologischem Standard für die Ernährung der Säuglinge im Gedächtnis behaltend und daß das Abweichen von dieser Norm mit steigenden Risiken für die Gesundheit der Säuglinge und Mütter verbunden ist;

1. DANKT dem Generaldirektor für seinen Bericht;

2. FORDERT die Mitgliedsstaaten AUF folgende Maßnahmen zu ergreifen:

(1) die eine solide Säuglings- und Kleinkindernährung unter Berücksichtigung ihrer Verpflichtung an die Weltdeklaration über Ernährung ( 1) durch abgestimmtes, wirkungsvolles, fächerübergreifendes Tätigwerden fördern, einschließlich:

(a) der Schärfung des Bewußtseins beim Gesundheitspersonal, den Nichtregierungsorganisationen, den Gemeinden und derallgemeinen Öffentlichkeit für die Bedeutung des Stillens und dessen Überlegenheit gegenüber jeglicher anderen Methode Säuglinge zu füttern;

(b) der Unterstützung der Mütter in ihrer Entscheidung für das Stillen durch die Beseitigung von Hindernissen und die Vorbeugung gegen Beeinträchtigungen, die ihnen bei Gesundheitsdiensten, am Arbeitsplatz oder in der Gemeinschaft begegnen können;

(c) der Sicherstellung. daß alle betroffenen Gesundheitsarbeiter in entsprechender Säuglings- und Kleinkindernährungspraxis ausgebildet werden, einschließlich der Anwendung der in der gemeinsamen WHO/UNICEF-Erklärung niedergelegten Prinzipien zum Stillen und zu der Rolle des Gesundheitspersonals (2);

(d) der Förderung angemessener Praktiken von Beikost von etwa sechs Monaten an unter Betonung des fortgesetzten Stillens und der üblichen Fütterung mit sicherer und ausreichender Menge an heimischen Lebensmitteln;

(2) die sicherstellen, daß kostenlose oder preisreduzierte Lieferungen von Muttermilchersatz- und weiteren Produkten, die vom Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten erfaßt werden, in keinem Teil des Gesundheitssystems vorkommen;

(3) die ausgesprochene Sicherheitsvorkehrungen bei der Planung, Durchführung oder Unterstützung von Einsätzen in Katastrophensituationen zum Tragen kommen lassen, indem das Stillen für Säuglinge geschützt, gefördert und unterstützt wird und sichergestellt ist, daß gespendete Lieferungen von Säuglingsnahrung und weiteren Produkte, die vom Internationalen Kodex erfaßt sind, nur bereitgestellt werden, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

(a) Säuglinge dürfen mit Muttermilchersatzprodukten nur entsprechend den Richtlinien zu den hauptsächlichen gesundheitlichen und sozioökonomischen Umständen, unter denen Säuglinge mit Muttermilchersatz ernährt werden müssen ( 3), gefüttert werden;

(b) die Lieferung wird so lange fortgesetzt, wie die betroffenen Säuglinge sie benötigen;

(c) die Lieferung wird nicht als Verkaufsanreiz genutzt;

(4) die den Arbeitssektor und die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen über die vielfältigen Vorteile des Stillens für Säuglinge und Mütter und die Bedeutung des Mutterschutzes am Arbeitsplatz informieren;

3. ERSUCHT den Generaldirektor:

(1) seine guten Dienste für die Zusammenarbeit mit allen betroffenen Parteien zu nutzen, um dieser und die sich hierauf beziehenden Resolutionen der Weltgesundheitsversammlung in ihrer Gesamtheit wirksam werden zu lassen;

(2) die Entwicklung eines umfassenden globalen Aktionsansatzes und -programms für die Stärkung nationaler Möglichkeiten der Verbesserung der Praxis der Säuglings- und Kleinkindernährung einschließlich der Entwicklung von Methoden und Kriterien für die nationale Beurteilung von Stilltrends und -praktiken zu vervollständigen;

(3) die Mitgliedsstaaten bei Nachfrage in der Überwachung der Säuglings- und Kleinkindernährungspraktiken und der Entwicklung in den Gesundheitseinrichtungen und den Haushalten auf der Grundlage des neuen Standards der Stillindikatoren zu unterstützen;

(4) die Mitgliedsstaaten aufzufordern die Stillfreundliche Krankenhaus-Inititaive auf den Weg zu bringen und sie bei Nachfrage darin zu unterstützen, diese Initiative umzusetzen, besonders in ihren Anstrengungen Ausbildungscurricula und arbeitsbegleitende Ausbildungen für alle im Gesundheits- und Verwaltungsdienst betroffenen Personen zu verbessern;

(5) bei Nachfrage die Unterstützung für die Mitgliedsstaaten in der Umsetzung der Prinzipien und Ziele des Internationalen Kodex und aller relevanter Resolutionen zu verbessern und zu stärken und den Mitgliedstaaten ein Rahmenwerk zu empfehlen, welches sie für die Überwachung ihrer Aktivitäten in Anlehnung an die nationalen Bedingungen nutzen können;

(6) in Abstimmung mit anderen betroffenen Parteien und als Teil der normativen Aufgaben der WHO Leitprinzipien für den Gebrauch von Muttermilchersatz- und weiteren Produkten, die vom Internationalen Kodex erfaßt sind, in Katastrophensituationen zu entwickeln, welche die zuständigen Fachleute in den Migliedsstaaten angesichts der nationalen Bedingungen nutzen können, um die optimalen Bedingungen für die Nahrungsversorgung von Säuglingen sicherzustellen;

(7) in Zusammenarbeit mit ausgewählten Forschungsinstituten die Sammlung von überarbeiteten Referenzdaten zu vervollständigen und Leitlinien für deren Anwendung und Interpretation vorzubereiten, um das Wachstum von gestillten Säuglingen einzuschätzen;

(8) zusätzliche technische und finanzielle Ressourcen ausfindig zu machen, um die Unterstützung der Mitgliedsstaaten durch die WHO für die Säuglingsernährung und die Umsetzung des Internationalen Kodex und der nachfolgenden relevanten Resolutionen zu intensivieren.

9. Mai 1994


Anmerkungen:

1. Weltdeklaration und Aktionsplan für Ernährung. FAO/WHO, Internationale Konferenz für Ernährung, Rom, Dezember 1992.

2. Stillen - Schutz, Förderung und Unterstützung: die besondere Rolle des Gesundheitspersonals. Eine gemeinsame Erklärung von WHO und UNICEF, Weltgesundheitsorganisation, Genf 1989/Aachen 1990.

3. Dokument WHA39/1986/REC/1, Anhang 6, Teil 2.