WHA RESOLUTION 49.15
Säuglings- und Kleinkindernährung
Die Neunundvierzigste Weltgesundheitsversammlung,
Nach Beratung des zusammenfassenden Berichts
des Generaldirektors über Säuglings- und Kleinkindernährung;
In Erinnerung der Resolutionen WHA 33.32, WHA 34.22, WHA 39.28 und WHA 45.34 unter anderen, welche die Säuglings-
und Kleinkindernährung, angemessene Fütterungspraktiken
und weitere verwandte Fragen betreffen;
In Erinnerung und erneuter Bestätigung
der Bestimmungen der Resolution WHA 47.5 die Säuglings- und Kleinkindernährung
betreffend und die Betonung der Förderung angemessener
Beikostpraktiken einschließend;
In Sorge darüber, daß Gesundheitseinrichtungen
und Ministerien Gegenstand subtilen Drucks sein könnten,
unangebrachte finanzielle oder andere Unterstützung für
die professionelle Ausbildung in Säuglings- und Kindergesundheit
anzunehmen;
In der Erkenntnis des wachsenden Interesses
an der Überwachung der Anwendung des Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten
und nachfolgender relevanter Resolutionen der Weltgesundheitsversammlung;
1. DANKT dem Generaldirektor für seinen
Bericht;
2. BETONT die anhaltende Notwendigkeit für
die Umsetzung des Internationalen Kodex für die Vermarktung
von Muttermilchersatzprodukten, der nachfolgenden relevanten
Resolutionen der Gesundheitsversammlung, der Innocenti Deklaration
und der Weltdeklaration und des Aktionsplans für Ernährung;
3. FORDERT die Migliedsstaaten AUF folgende
Maßnahmen zu ergreifen:
(1) sicherzustellen, daß Ergänzungsnahrungen
nicht in einer Weise vermarktet oder verwendet werden, die
das ausschließliche und fortgesetzte Stillen untergräbt;
(2) sicherzustellen, daß die finanzielle
Unterstützung für die im Bereich Säuglings-
und Kindergesundheit professionell Tätigen keine Interessenskonflikte
verursacht, besonders im Hinblick auf die WHO/UNICEF-Initiative Stillfreundliches
Krankenhaus;
(3) sicherzustellen,daß die Überwachung
der Anwendung des Internationalen Kodex und der nachfolgenden
relevanten Resolutionen auf transparente, unabhängige
Art und Weise, frei von kommerziellem Einfluß, durchgeführt
wird;
(4) sicherzustellen, daß geeignete
Maßnahmen, die das Stillen fördern, ergriffen werden,
welche die Gesundheitsaufklärung und -erziehung im Rahmen
der primären Gesundheitsvorsorge einschließen;
(5) sicherzustellen, daß die Praktiken
und Verfahrensweisen ihrer Gesundheitssysteme den Prinzipien
und Zielen des Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten
entsprechen;
(6) dem Generaldirektor vollständige
und detaillierte Informationen über die Umsetzung des
Kodex zur Verfügung zu stellen;
4. ERSUCHT den Generaldirektor das Dokument
WHO/NUT/96.4 (zur Zeit in Vorbereitung) über die Leitprinzipien
zur Säuglings- und Kleinkindernährung in Katastrophensituationen
so schnell wie möglich unter den Mitgliedsstaaten zu verbreiten.
25. Mai 1996
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