Internat. CODE

  WHAres 33.32

 WHAres 34.22

 WHAres 35.26 

  WHAres 37.30

WHAres 39.28

WHAres 41.11

 WHAres 43.3

 WHAres 45.34

WHAres 47.5 

 WHAres 49.15

WHAres 54.2 

WHA RESOLUTION 54.2

Säuglings- und Kleinkindernährung

Die Vierundfünfzigste Weltgesundheitsversammlung,

In Erinnerung der Resolutionen WHA33.32, WHA34.22, WHA35.26, WHA37.30, WHA39.28, WHA41.11, WHA43.3, WHA45.34, WHA46.7, WHA47.5 und WHA49.15 zu Säuglings- und Kleinkindernährung, angemessenen Fütterungspraktiken und verwandten Fragen;

Tief besorgt um die Verbesserung der Säuglings- und Kleinkindernährung und um die Minderung aller Formen von Fehlernährung auf der Welt, weil mehr als ein Drittel der unter fünfjährigen Kinder immer noch fehlernährt ist - entweder wachstumsgehemmt, mangelernährt oder mangelversorgt mit Jod, Vitamin A, Eisen oder anderen Mikronährstoffen - und weil Fehlernährung weiterhin zu nahezu der Häfte der 10,5 Millionen Todesfälle jährlich unter Vorschulkindern weltweit beiträgt;

Zutiefst beunruhigt darüber, daß Fehlernährung von Säuglingen und Kleinkindern weiterhin eines der schwerwiegendsten globalen Probleme öffentlicher Gesundheit bleibt, sowohl einer der wesentlichen Gründe für als auch der Folgen von Armut, Mangel, Nahrungsmittelunsicherheit und sozialer Ungleichheit, und daß Mangelernährung nicht nur der Grund für gesteigerte Anfälligkeit für Infektionen und andere Krankheiten, Wachstumsverzögerungen eingeschlossen, ist, sondern auch für intellektuelle, geistige, soziale und entwicklungsmäßige Benachteiligungen sowie erhöhter Risiken für Erkrankungen während der Kindheit, der Jugend und des Erwachsenenalters;

In Anerkennung des Rechtes eines jeden Menschen Zugang zu sicherer und gehaltvoller Nahrung zu haben, im Einklang mit dem Recht auf angemessene Ernährung und dem grundlegenden Recht eines jeden Menschen frei von Hunger zu sein, und daß jegliche Anstrengung im Hinblick darauf unternommen werden sollte allmählich die umfassende Verwirklichung dieses Rechtes zu erreichen;

In Bestätigung der Notwendigkeit für alle Bereiche der Gesellschaft - einschließlich der Regierungen, der Zivilgesellschaft, der Berufsverbände des Gesundheitspersonals, der Nichtregierungsorganisationen, der kommerziellen Unternehmen und der internationalen Körperschaften - unter Einsatz aller ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu einer verbesserten Ernährung der Säuglinge und Kleinkinder beizutragen, ganz besonders durch die Förderung optimaler Ernährungspraktiken, unter Einbeziehung eines umfassenden multisektoralen, ganzheitlichen und strategischen Ansatzes;

Unter Beachtung der Leitlinien der Kinderrechtskonvention, insbesondere Artikel 24, welcher, unter anderem, die Notwendigkeit für den Zugang zu und die Verfügbarkeit von sowohl Unterstützung als auch Information in Bezug auf die Anwendung der grundlegenden Kenntnisse über die Gesundheit und die Ernährung von Kindern sowie die Vorteile des Stillens für alle Bereiche der Gesellschaft, insbesondere für Eltern und Kinder, anerkennt;

Im Bewußtsein darüber, daß trotz der Tatsache, daß es laut Internationalem Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten und der relevanten nachfolgenden Resolutionen der Weltgesundheitsversammlung keine Werbung oder andere Formen der Förderung von Produkten, die in seinen Bereich fallen, geben sollte, dennoch neue moderne Kommunikationsmethoden, einschließlich elektronischer Medien, zunehmend eingesetzt werden, um solche Produkte zu bewerben; und im Bewußsein über die Notwendigkeit für die Codex Alimentarius-Kommission, den Internationalen Kodex und die nachfolgenden relevanten Resolutionen in die Beratung über Gesundheitsbehauptungen bei der Entwicklung von Nahrungsmittelstandards und Leitlinien einzubeziehen;

Eingedenk der Tatsache, daß 2001 den zwanzigsten Jahrestag der Verabschiedung des Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten markiert, und daß die Annahme der aktuellen Resolution eine Gelegenheit bietet die wesentliche Rolle des Internationalen Kodex für den Schutz, die Förderung und die Unterstützung des Stillens erneut zu stärken;

In Anerkennung der Tatsache, daß es eine solide wissenschaftliche Grundlage gibt für Politikentscheidungen, die Anstrengungen der Mitgliedsstaaten und die der WHO zu verstärken; für Vorschläge für neue und innovative Ansätze das Wachstum zu überwachen und die Ernährung zu verbessern; dafür verbesserte Still- und Ergänzungsernährungspraktiken zu fördern, und zuverlässige, kulturspezifische Beratung; den Ernährungstatus von Frauen im Fortpflanzungsalter zu verbessern, insbesondere während und nach Schwangerschaften; alle Formen von Fehlernährung zu mindern; und Leitlinien für die Ernährung von Säuglingen von HIV-positiven Müttern zu erstellen;

Unter Beachtung des Bedarfs an wirksamen Systemen, um das Ausmaß und die geographische Verteilung aller Formen von Fehlernährung zu erfassen, zusammen mit deren Konsequenzen und den dazu beitragenden Faktoren sowie den ernährungsbedingten Erkrankungen; und für die Überwachung der Lebensmittelsicherheit;

Unter Begrüßung der Anstrengungen der WHO in enger Zusammenarbeit mit UNICEF und anderen internationalen Partnern eine umfassende globale Strategie für die Säuglings- und Kleinkindernährung zu entwickeln, und unter Einbeziehung des ACC Sub-Komitees zu Ernährung als einem Vermittlungsforum für die Koordination und den Austausch von Informationen in diesem Kontext;

  1. DANKT der Generaldirektorin für den Bericht über den Fortschritt bei der Entwicklung einer neuen globalen Strategie für die Säuglings- und Kleinkindernährung;

  2. FORDERT die Mitgliedsstaaten AUF:

    (1) das Recht eines jeden Menschen auf Zugang zu sicherer und gehaltvoller Nahrung anzuerkennen, im Einklang mit dem Recht auf angemessene Ernährung und dem grundlegenden Recht eines jeden Menschen frei von Hunger zu sein, und daß jegliche Anstrengung im Hinblick darauf unternommen werden sollte allmählich die umfassende Verwirklichung dieses Rechtes zu erreichen; und alle Bereiche der Gesellschaft aufzurufen bei den Anstrengungen für die Verbesserung der Ernährung der Säuglinge und Kleinkinder zusammenzuarbeiten;

    (2) die notwendigen Maßnahmen von Seiten des Staates zu ergreifen die Kinderrechtskonvention wirkungsvoll umzusetzen, damit das Recht eines jeden Kindes auf den größtmöglichen Standard an Gesundheit und Gesundheitsversorgung gesichert wird;

    (3) interinstitutionelle und intersektorale Diskussionsforen mit allen Interessenvertretungen mit dem Ziel einzurichten oder zu stärken nationales Einvernehmen über die Strategien und die Politiken zu erreichen einschließlich, in Zusammenarbeit mit ILO, politischer Maßnahmen, die das Stillen der berufstätigen Frauen unterstützen, um deutlich die Säuglings- und Kleinkindernährung zu verbessern und teilhabende Mechanismen zu entwickeln, um spezifische Ernährungsprogramme einzuführen und umzusetzen und Projekte, die auf neue Initiativen und innovative Ansätze abzielen;

    (4) die Anstrengungen zu verstärken und neue Herangehensweisen zu entwickeln, um als weltweite öffentliche Gesundheitsempfehlung das ausschließliche Stillen für die Dauer von sechs Monaten zu schützen, zu fördern und zu unterstützen, unter Berücksichtigung der Ergebnisse des WHO-Expertengespräches über die optimale Dauer ausschließlichen Stillens (Anmerkung 1), und sichere und angemessene Beikost zur Verfügung zu stellen bei fortgesetztem Stillen bis zu zwei Jahren oder darüber hinaus, den Schwerpunkt auf gemeindebezogene Wege für die Verbreitung dieser Konzepte legend, um die Gemeinschaften dahinzuführen diese Praktiken anzuwenden;

    (5) die Initiative Stillfreundliches Krankenhaus zu unterstützen und Mechanismen zu entwickeln, einschließlich Vorschriften, Gesetzen oder anderen Maßnahmen, die darauf ausgelegt sind, direkt oder indirekt, regelmäßige Bewertungen von Krankenhäusern zu unterstützen, welche die Einhaltung von Standards und die Nachhaltigkeit und Glaubwürdigkeit der Initiative langfristig zu sichern;

    (6) die Ergänzungsnahrung und deren Praktiken dadurch zu verbessern, daß den Müttern kleiner Kinder zuverlässige, kulturspezifische Beratungen zuteil werden, mit der Empfehlung der größtmöglichen Nutzung heimischer, nährstoffreicher Lebensmittel; und der Entwicklung und Verbreitung von Leitlinien für die Ernährung von Kindern unter zwei Jahren oberste Priorität einzuräumen, ebenso der Ausbildung des Gesundheitspersonals und der Sprecher der Gemeinschaften zu diesem Thema, und der Einbettung dieser Botschaften in die Strategien der Gesundheits- und Ernährungsinformationen, -ausbildung und -bekanntmachungen;

    (7) die Überwachung des Wachstums und der Verbesserung der Ernährung zu verstärken, mit dem Augenmerk auf gemeinschaftsbezogene Strategien, und danach zu streben, sicherstellen zu können, daß alle fehlernährten Kinder, entweder in der Gemeinde oder im Krankenhaus, zuverlässig diganostiziert und behandelt werden;

    (8) nachhaltige Maßnahmen zu entwickeln, umzusetzen oder zu stärken einschließlich, wo es angebracht ist, gesetzgeberischer, die darauf abzielen alle Formen von Mangelernährung bei Kleinkindern und Frauen im Fortpflanzungsalter zu reduzieren, insbesondere Eisen-, Vitamin A- und Jod-Mangel, durch die Kombination von Strategien, die Ergänzungen, Nahrungsverstärkung und Abwechslungsreichtum im Speiseplan umfassen, durch empfohlene Ernährungspraktiken, die kulturspezifisch sind und auf heimischen Lebensmitteln basieren, sowie durch weitere gemeinschaftsbezogene Ansätze;

    (9) nationale Mechanismen zu stärken, welche die umfassende Einhaltung des Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten sowie der nachfolgenden relevanten Resolutionen der Weltgesundheitsversammlung sicherstellen, im Hinblick auf die Etikettierung sowie auf alle Formen der Werbung und kommerzieller Förderung in jeglicher Art von Medien, die Codex Alimentarius-Kommission zu bestärken den Internationalen Kodex und die relevanten nachfolgenden Resolutionen der Weltgesundheitsversammlung in die Beratung über die Entwicklung von Standards und Leitlinien einzubeziehen; und die allgemeine Öffentlichkeit über den Fortschritt bei der Umsetzung des Internationalen Kodex und der nachfolgenden relevanten Resolutionen der Weltgesundheitsversammlung zu informieren;

    (10) die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse anzuerkennen und die Risiken von HIV-Übertragungen durch das Stillen verglichen mit den Risiken nicht zu stillen abzuwägen sowie die Notwendigkeit für unabhängige Forschung auf diesem Gebiet; für die Sicherstellung angemessener Ernährung für die Kinder HIV-positiver Mütter Sorge zu tragen; die Verfügbarkeit freiwilliger und vertraulicher Beratung und Tests zu erhöhen, um die Bereitstellung von Informationen und eine informierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen; und anzuerkennen, daß, wenn Ersatznahrung akzeptabel, durchführbar, bezahlbar, nachhaltig und sicher erscheint, der Verzicht auf das Stillen durch HIV-positive Frauen empfohlen wird; anderenfalls wird das ausschließliche Stillen während der ersten Lebensmonate empfohlen; und daß diejenigen, die andere Möglichkeiten wählen, darin bekräftigt werden sollten, dieses frei von kommerziellen Einflüssen zu tun;

    (11) alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen alle Frauen vor dem Risiko einer HIV-Infektion zu schützen, insbesondere während der Schwangerschaft und der Stillzeit;

    (12) ihre Informationssysteme zu stärken gemeinsam mit ihren epidemiologischen Überwachungssystemen, um das Ausmaß und die geographische Verteilung von Fehlernährung in all ihren Formen sowie die ernährungsbedingten Erkrankungen erfassen zu können;

  3. ERSUCHT die Generaldirektorin:

    (1) der Säuglings- und Kleinkindernährung im Hinblick auf die Führerschaft der WHO in der öffentlichen Gesundheit mehr Nachdruck zu verleihen, im Einklang mit und geleitet von der Kinderrechtskonvention und weiteren bedeutenden Menschenrechtsdokumenten, in Partnerschaft mit ILO, FAO, UNICEF, UNFPA und weiteren kompetenten Organisationen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Systems der Vereinten Nationen;

    (2) gemeinsam mit allen relevanten Bereichen der Gesellschaft einen konstruktiven und transparenten Dialog einzuleiten mit dem Ziel den Fortschritt in der Umsetzung des Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten und nachfolgender relevanter Resolutionen der Weltgesundheitsversammlung, in einem unabhängigen Verfahren und frei von kommerziellem Einfluß, zu überwachen; und den Mitgliedsstaaten Unterstützung in ihren Anstrengungen die Umsetzung des Kodex zu überwachen zu gewähren;

    (3) den Mitgliedsstaaten Unterstützung bei der Bestimmung, Umsetzung und Überprüfung neuer Ansätze zur Verbesserung der Säuglings- und Kleinkindernährung zur Verfügung zu stellen, mit der Betonung auf ausschließlichem Stillen während der ersten sechs Monate als einer weltweiten öffentlichen Gesundheitsempfehlung und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des WHO-Expertengespräches über die optimale Dauer ausschließlichen Stillens (Anmerkung 1), bei der Bereitstellung sicherer und angemessener Ergänzungsnahrung unter fortgesetztem Stillen bis zu zwei Jahren oder darüber hinaus, und bei gemeindebezogenen und bereichsübergreifenden Aktivitäten;

    (4) das Schritt-für-Schritt länder- und regionsbezogene Programm zur Entwicklung der neuen globalen Strategie zur Säuglings- und Kleinkindernährung fortzuführen unter Einbeziehung der internationalen gesundheits- und entwicklungspolitischen Gemeinschaft, insbesondere UNICEF, sowie weiteren Interessengruppen, soweit diese damit befaßt sind;

    (5) weitere unabhängige Forschung zur Übertragung von HIV durch das Stillen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Ernährungsstatus von bereits durch HIV/AIDS infizierten Müttern und Kindern anzuregen und zu unterstützen;

    (6) die globale Strategie dem Geschäftsführenden Vorstand für seine 109. Sitzung im Januar 2002 sowie der Fünfundfünfzigsten Weltgesundheitsversammlung (Mai 2002) zur Beratung vorzulegen.

Anmerkung 1: Wie in den Beschlüssen und Empfehlungen des Expertengespräches (Genf, 28. bis 30. März 2001) formuliert, das die systematische Überprüfung der optimalen Dauer ausschließlichen Stillens abschloß (siehe Dokument A54/INF.DOC./4).


Das obige Dokument kann zum einfachen Ausdrucken als pdf-Datei in englisch, französisch und spanisch von der WHO-Webseite heruntergeladen werden (hier klicken).

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